Insolvenz: Fragen & Antworten

Liebe Kundin, lieber Kunde,

ab sofort erhalten alle Gläubiger ein Schreiben unseres Sachwalters, in diesem Sie Ihre mögliche Forderung an die Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG anmelden können.

Wir bitten Sie keine eigenen Forderungsanmeldungen einzureichen.

 

1. Bekomme ich meine Ware noch?

Leider ist die Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG nicht mehr in der Lage bestehende Kaufverträge zu erfüllen und neue Waren zu bestellen. Durch den Ausschluss aus dem Einkaufsverband ist es der Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG versagt worden, Waren zu wirtschaftlich tragbaren Konditionen zu beziehen. Auch der Erwerber, der einem anderen Einkaufsverband angehört, ist aus kartellrechtlichen Gründen nicht in der Lage der Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG Warenvorräte zur Verfügung zu stellen, noch Warenbestellungen für die Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG zu tätigen.

2. Wie ist der Stand meiner aktuellen Reklamation / Beanstandung?

Da die Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG nicht mehr in der Lage ist, neue Waren zu bestellen, können leider keine Reklamationen mehr bearbeitet werden. Sollten Beanstandungen bestehen können etwaige Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Eine Übernahme durch den Erwerber ist aufgrund der unterschiedlichen Verbandsangehörigkeit ebenfalls nicht möglich.

3. Wer bearbeitet in Zukunft meine neue Reklamation / Beanstandung?

Leider wird die Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG auch zukünftig aufkommende Beanstandungen nicht mehr bearbeiten können.

4. Was ist mit einer Garantie für Käufe ab dem 1. September 2023?

Aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 1. September 2023 übernimmt die Wohn-Center Spilger GmbH & Co. KG für alle Käufe, Lieferungen und Montagen von Möbeln, Waren etc. ab dem 1. September 2023 keinerlei Gewährleistungen und Garantien.

Die Möbel werden gekauft, wie gesehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

5. Was ist mit meinem Geld?

Der Sachwaltung wurden alle bekannten Gläubiger mitgeteilt. Alle Gläubiger werden angeschrieben. Jeder kann über ein Anmeldeformular seine Forderung anmelden. Das Formular stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Alle Infos erhalten Sie immer aktualisiert auf dieser Seite.

6. Was ist mit meinem Gutschein?

Der Sachwaltung wurden alle bekannten Gläubiger mitgeteilt. Alle Gläubiger werden angeschrieben.

Leider wurden in der Vergangenheit bei dem Verkauf von Gutscheinen keine Kontaktdaten der Käufer aufgenommen. Zudem werden Gutscheine regelmäßig weiterverschenkt, sodass uns nicht bekannt ist, wer derzeit Inhaber der Gutscheine ist. Die Sachwaltung wird Sie daher nicht gesondert anschreiben können.

Trotzdem können Sie selbstverständlich das Guthaben Ihres Gutscheins als Forderung bei der Sachwaltung zur Tabelle anmelden. Das Formular stellen wir Ihnen in Kürze zur Verfügung.

Alle Infos erhalten Sie immer aktualisiert auf dieser Seite.

7. Was ist mit meinem Guthaben auf der Spilger-Card?

Für das Guthaben auf der Spilger-Card suchen wir derzeit noch eine Lösung mit dem Erwerber. Eine finale Entscheidung ist hingegen noch nicht getroffen.

Alle Infos erhalten Sie immer aktualisiert auf dieser Seite.

8. Gibt es ein Formular zum Anmelden der Insolvenzforderung?

Aufgrund der großen Anzahl, der in diesem Insolvenzverfahren beteiligten Gläubiger, ist ein weitgehend automatisiertes Forderungsanmeldeverfahren notwendig.

Sie erhalten per Post ein Formular zur Forderungsanmeldung. Nutzen Sie bitte dieses. Der darauf vorgedruckte QR-Code enthält bereits wichtige Informationen, um Ihre konkrete Forderungsanmeldung zeitnah bearbeiten und automatisiert einlesen zu können.

Sollten Sie kein persönliches Schreiben per Post erhalten haben nutzen Sie bitte das Blanko-Anmeldeformular:

Zum Download Blanko-Anmeldeformular

9. Wie kann ich meine Forderung beim Sachwalter zur Insolvenztabelle anmelden?

Das ausgefüllte Formular zur Forderungsanmeldung ist mit allen zugehörigen Nachweisen (z.B. Kopien der Titel, Verträge, Rechnungen, Lieferscheine, Kopie des Gutscheins, Kontoauszüge und sonstigen Zahlungsbelegen etc.) bei der Sachwaltung einzureichen. Ein Anschreiben ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Folgende Wege stehen Ihnen für die Anmeldung des unterschriebenen Formulars in einfacher Ausfertigung zur Verfügung:

oder

  • per Telefax an 069 36506998 5555

oder

  • postalisch (nicht getackert) an:
    Rechtsanwalt
    Dr. Andreas Kleinschmidt
    White & Case LLP
    Bockenheimer Landstr. 20
    60323 Frankfurt am Main

Bitte wählen Sie für die Zusendung Ihrer Forderungsanmeldung nur einen Übertragungsweg und übermitteln die Forderungsanmeldung nicht mehrfach. Wegen der Vielzahl der Gläubiger wird es der Sachwaltung nicht möglich sein, Eingangsbestätigungen zu erteilen. Bei Bedarf nutzen Sie bitte entsprechende Übermittlungswege.

Nach Abhaltung des Berichts- und Prüfungstermins (30.10.2023) erhalten alle angemeldeten Gläubiger von der Sachwaltung unaufgefordert eine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Forderung.

Ergänzend finden Sie hier ein Merkblatt zur Forderungsanmeldung.

Zum Download Merkblatt.

10. Bis wann müssen Forderungen beim Sachwalter angemeldet werden?

Die Anmeldung der Forderung bei der Sachwaltung muss bis zur gerichtlich festgelegten Anmeldefrist am 27.09.2023 erfolgen. Alle bekannten Gläubiger werden hierzu zeitnah angeschrieben.

Verspätete Forderungsanmeldungen werden in einem kostenpflichtigen besonderen Prüfungstermin geprüft, der unter Umständen erst bei Abschluss des Insolvenzverfahrens stattfindet. Für die Prüfung der Forderung im Rahmen eines besonderen Prüfungstermins erhebt das Insolvenzgericht eine Gebühr von € 22,00.

Forderungsanmeldungen, die vor dem 01.09.2023 erfolgt sind, können durch die Sachwaltung nicht berücksichtigt werden und müssen noch einmal vorgenommen werden.

11. Wohin kann ich mich bei weiterführenden Fragen wenden?

Bitte wenden Sie sich für weiterführende Fragen an: abwicklungsteam@spilger.de